Insgesamt erscheint ein Tabellenlohnabzug von 15% angemessen, womit für die Bestimmung des Invalideneinkommens von einem angepassten statistischen Wert von Fr. 50‘317.-- (Fr. 59‘197.-- x 0,85) auszugehen ist. Bei einer Restarbeitsfähigkeit von 70% beträgt das Invalideneinkommen Fr. 35‘222.-- (Fr. 50‘317.-- x 0.7).