66 und IV-act. 42) entstehen kann (siehe zu den intertemporalrechtlich massgebenden Bestimmungen E. 2 des Entscheids des Versicherungsgerichts vom 15. Juni 2011, IV 2009/294, IV-act. 104-6), ist das Valideneinkommen an die bis zum Jahr 2006 eingetretene Nominallohnentwicklung anzupassen. Es ist daher für den Einkommensvergleich ein Valideneinkommen von Fr. 66‘916.-- (Fr. 65‘468.-- x 1.01 x 1.012; siehe Bundesamt für Statistik, Tabelle T39, Entwicklung der Nominal¬löhne) zu berücksichtigen.