Hinzu kommt, dass der Beschwerdeführer an einem vielschichtigen, jahrelangen Krankheitsbild leidet, an dessen Anfang ein somatisches, objektivierbares Leiden steht. Dieses hat zu einem vollständigen Verlust der Arbeitsfähigkeit für die angestammte Tätigkeit geführt und hat einen wesentlichen Anteil am komplexen Leidensbild (siehe zu den postoperativen und degenerativen Veränderungen im Bereich der unteren Wirbelsäule und deren Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit für die angestammte Tätigkeit, IV-act. 31-12; siehe zum Ganzen auch die orthopädische Beurteilung im ABI-Verlaufsgutachten vom 20. Februar 2014, IV-act. 149-21 ff.).