Im Ausmass im zeitlichen Längsschnitt wurde der depressiven Störung unverändert eine 30%ige Arbeitsunfähigkeit bei „pharmakologisch suffizienter Therapie“ attestiert, wobei Schwankungen - wie stattgefunden - nicht ausgeschlossen wurden. Der psychiatrische Gutachter beschrieb im Rahmen der Befunderhebung Symptome wie verminderte affektive Schwingungsbreite, Lustlosigkeit, Energieverlust und Schlaflosigkeit. Die depressiven Verstimmungen, welche die Arbeitsfähigkeit einschränkten, bezeichnete er als „authentisch“ (IV-act. 149-16 f.).