Die psychische Störung trage Zeichen einer Chronifizierung. Zudem wies er auf Hinweise für eine frühe psychische Traumatisierung hin (früher Tod der Mutter und des Bruders; IV-act. 118-16 f.). Im Verlaufsgutachten vom 20. Februar 2014 wird erneut die rezidivierende depressive Störung als Diagnose mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit genannt. Im Ausmass im zeitlichen Längsschnitt wurde der depressiven Störung unverändert eine 30%ige Arbeitsunfähigkeit bei „pharmakologisch suffizienter Therapie“ attestiert, wobei Schwankungen - wie stattgefunden - nicht ausgeschlossen wurden.