G 14, Rz 5 unten), ist von Bedeutung, dass solche im Verlaufsgutachten vom 18. April 2012 aufgeführt sind (nur noch leichte Tätigkeit mit wenig Anforderungen hinsichtlich Präzision und Schnelligkeit; IV-act. 118-17). Dass davon später abgewichen worden wäre, kann dem späteren Verlaufsgutachten nicht entnommen werden. Vielmehr wurde die frühere Einschätzung bestätigt (IV-act. 149-26).