Nach dem letzten Eingriff vom 2. September 2009 könne für maximal drei Monate eine vollständige Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden (IV-act. 118-23). In der Zeit nach der ABI-Verlaufsbegutachtung im Januar 2012 sei es zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustands gekommen (verstärkte Hypotrophie der Muskulatur am linken Bein), die eine 20%ige Arbeitsunfähigkeit für leidensangepasste Tätigkeiten begründe (IV-act. 149-24).