2.1 In somatischer Hinsicht gelangten die ABI-Gutachter zum Schluss, dass der Beschwerdeführer für leidensangepasste Tätigkeiten über eine 100%ige Arbeitsfähigkeit verfüge. Lediglich ab der am 16. April 2007 durchgeführten Spondylodese könne für längstens sechs Monate eine vollständige Arbeitsunfähigkeit attestiert werden (IV-act. 118-27 unten). Seit dem ABI-Verlaufsgutachten vom 9. Februar 2009 sei es zu keiner längerdauernden Veränderung der Arbeitsfähigkeit gekommen. Nach dem letzten Eingriff vom 2. September 2009 könne für maximal drei Monate eine vollständige Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden (IV-act.