Zwischen den Parteien umstritten und nachfolgend zu prüfen ist das Rentengesuch des Beschwerdeführers vom 30. Mai 2008 (IV-act. 69 f.). Für die massgebenden rechtlichen Grundlagen kann auf die Ausführungen im Entscheid des Versicherungsgerichts vom 15. Juni 2011, IV 2009/294, E. 2 (IV-act. 104-6 f.), verwiesen werden. 2. Zunächst ist die Frage zu prüfen, ob der Sachverhalt in medizinischer Hinsicht spruchreif abgeklärt worden ist.