Am 20. Januar 2014 wurde der Versicherte in der ABI bidisziplinär (orthopädisch und psychiatrisch) begutachtet. Die Gutachter stellten folgende Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit: eine rezidivierende Störung, gegenwärtig leichte bis mittelgradige Episode (ICD-10: F33.0/F33.1); ein chronisches lumbovertebrales Schmerzsyndrom, anamnestisch mit intermittierenden Ausstrahlungen ins linke Bein, dermatomal nicht zuzuordnen (ICD-10: M54.5) und chronische, vorwiegend belastungsabhängige Schulterschmerzen links (ICD-10: M79.61). Aus orthopädischer Sicht bestehe eine um 20% beeinträchtigte Arbeitsfähigkeit für leidensangepasste Tätigkeiten.