Über die Zeit gemittelt bestehe seit Juni 2010 aus psychiatrischer Sicht eine 30%ige Arbeitsunfähigkeit für sämtliche Tätigkeiten. Aus somatischer Sicht bescheinigten die Gutachter dem Versicherten weiterhin eine 100%ige Arbeitsfähigkeit für leidensangepasste Tätigkeiten. Eine vollständige Arbeitsunfähigkeit habe lediglich ab der am 16. April 2007 durchgeführten Spondylodese für längstens sechs Monate sowie nach dem letzten Eingriff vom 2. September 2009 für maximal drei Monate bestanden (Verlaufsgutachten vom 18. April 2012, IV-act. 118-26 f.).