114-5) zusätzliche Fragen auf. Insgesamt fehlt sowohl dem Bericht vom 10. März 2011 als auch demjenigen vom 25. Januar 2011 eine von © Kanton St.Gallen 2026 Seite 11/13 Publikationsplattform St.Galler Gerichte den subjektiven Angaben des Beschwerdeführers unabhängige objektiv medizinische Beurteilung von dessen Arbeitsfähigkeit.