Dennoch habe ein relativ warmer gemütlicher Rapport erstellt und auch erhalten werden können. Zwar seien Antrieb und Psychomotorik verlangsamt gewesen bei adäquater Mimik, aber praktisch fehlender Gestik (IV-act. 81-8). Die Bescheinigung einer 75%igen Arbeitsunfähigkeit für leidensangepasste Tätigkeiten kann damit nicht schlüssig erklärt werden. Ferner enthält die verlaufsgutachterliche Beurteilung Widersprüche, hielt doch Dr. F.___ im Rahmen der Befunderhebung fest, gesprächsweise hätten sich keine Störungen der Aufmerksamkeit oder des Gedächtnisses ergeben (IV-act. 81-7). An anderer Stelle wiederum führt Dr. F.___ u.a.