2.2 Zu prüfen bleibt die medizinische Situation vor September 2011. 2.2.1 Im Gutachten vom 19. August 2008 diagnostizierte Dr. F.___ eine Anpassungsstörung im Sinn einer längeren depressiven Reaktion (ICD-10: F43.21). Er bescheinigte dem Beschwerdeführer eine 80%ige Arbeitsunfähigkeit für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit und eine - steigerbare - 50%ige Arbeitsfähigkeit für eine leidensangepasste Tätigkeit (Fremdakten).