Bei der Würdigung des ausführlich begründeten Gutachtens von Dr. L.___ fällt ins Gewicht, dass es auf eigenständigen Abklärungen sowie schriftlichen Testverfahren beruht und für die streitigen Belange umfassend ist. Die medizinischen Vorakten wurden verwertet und die vom Beschwerdeführer geklagten Beschwerden gewürdigt. Dabei unterschied Dr. L.___ nachvollziehbar zwischen medizinisch objektivierbarem Leiden und den subjektiv empfundenen Beeinträchtigungen (IV-act. 124-29 oben). Die - unter Berücksichtigung eines demonstrativen Verhaltens sowie einer Aggravation psychischer Symptome erfolgte (IV-act.