© Kanton St.Gallen 2026 Seite 7/13 Publikationsplattform St.Galler Gerichte A00-Y89 klassifizierbar sind. "Burn-out" als solches fällt somit nicht unter den Begriff der invaliditätsrechtlich erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigung; es stellt grundsätzlich keinen invalidisierenden Gesundheitsschaden dar (Urteil des Bundesgerichts vom 28. Juni 2012, 9C_537/2011, E. 3.1 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung und medizinische Literatur). 2.