B.a Gegen die Verfügungen vom 6. und 7. November 2012 richtet sich die vorliegende Beschwerde vom 5. Dezember 2012. Der Beschwerdeführer beantragt darin sinngemäss deren Aufhebung und die Ausrichtung der gesetzlichen Leistungen. Im Wesentlichen macht er geltend, dass die Einschätzung von Dr. L.___ nicht beweiskräftig und mit der übrigen medizinischen Aktenlage nicht vereinbar sei (act. G 1).