Darin teilten sie ihre Meinung mit, dass es notwendig und sinnvoll wäre, den Anspruch auf berufliche Massnahmen bzw. Wiedereingliederung zu bejahen (IV-act. 140). Mit Verfügungen vom 6. November 2012 (betreffend Rente) und 7. November 2012 (betreffend berufliche Massnahmen) wies die IV-Stelle die Leistungsbegehren ab (IV-act. 144 und 145). B.