A.g Ausgehend von einer uneingeschränkten Arbeitsfähigkeit stellte die IV-Stelle dem Versicherten in den Vorbescheiden vom 4. Juli 2012 in Aussicht, sein Gesuch um Rentenleistungen (IV-act. 132) sowie berufliche Massnahmen (IV-act. 134) abzuweisen. Dagegen erhob der Versicherte am 7. September 2012 Einwand und reichte einen Bericht von Dr. C.___ und dem behandelnden Psychotherapeuten H.___ vom 4. September 2012 ein. Darin teilten sie ihre Meinung mit, dass es notwendig und sinnvoll wäre, den Anspruch auf berufliche Massnahmen bzw. Wiedereingliederung zu bejahen (IV-act.