Die Förster- Kriterien seien nicht erfüllt. Die Willensanstrengung zur adäquaten Überwindung seines syndromalen Zustands (chronische Müdigkeit bei anhaltender psychosozialer Belastung, psychophysisches Erschöpfungssyndrom) sei dem Versicherten aus psychiatrischer Sicht voll zumutbar (IV-act. 124). Gestützt auf das Gutachten von Dr. L.___ ging RAD-Arzt Dr. B.__