Weder aus der anamnestischen Erhebung noch aus dem klinischen Befund ergäben sich Hinweise auf eine psychische Erkrankung von erheblicher Schwere, Ausprägung und Dauer. Dementsprechend bestehe beim Versicherten seit dem Zeitpunkt dieser Begutachtung (September 2011) keine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit. Die an den Tag gelegte Adynamie seitens des Versicherten werde als Depression missdeutet. Dieses Verhalten sei reaktiver Natur und deute auf einen sekundären Krankheitsgewinn hin. Auch die psychosozialen Belastungen, die damit verbunden seien, seien IV-fremd. Die Förster- Kriterien seien nicht erfüllt.