A.f Am 26. und 27. September 2011 wurde der Versicherte im Auftrag der IV-Stelle von Dr. med. L.___, Eidg. Facharzt für Psychiatrie u. Psychotherapie, untersucht. Im Gutachten vom 7. März 2012 gab der Experte an, der Versicherte leide - ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit - an einem Status nach Burn-out-Syndrom (ICD-10: Z73.0), nach Anpassungsstörung im Sinn einer längeren depressiven Reaktion (ICD-10: F43.21) und nach mittelgradiger depressiver Störung (ICD-10: F32). Weder aus der anamnestischen Erhebung noch aus dem klinischen Befund ergäben sich Hinweise auf eine psychische Erkrankung von erheblicher Schwere, Ausprägung und Dauer.