A.c Die IV-Stelle erteilte am 1. Oktober 2008 eine Kostengutsprache für eine berufliche Abklärung bei der G.___ GmbH für die Dauer vom 2. Juni bis 15. Juli 2008 (IV-act. 59; zur Taggeldverfügung vom 13. Januar 2009 siehe IV-act. 65 und zum Inhalt der Abklärungsmassnahme IV-act. 51-2 ff.). Im von der IV-Stelle in Auftrag gegebenen Verlaufsgutachten vom 25. Mai 2009 führte Dr. F.___ aus, der Gesundheitszustand des Versicherten habe sich verschlechtert. Es bestehe eine mittelgradige depressive Episode mit somatischem Syndrom (ICD-10: F32.11). Dabei handle es sich um ein eigenständiges Krankheitsbild (IV-act. 81-8 f.).