Mit Replik vom 4. September 2008 bringt die Beschwerdeführerin vor, ihr Hausarzt habe sich in ihrem Namen für ihre Interessen eingesetzt, als er sich wegen einer Revision an die Beschwerdegegnerin gewandt habe. Im direkten Kontakt mit der Versicherung zu Anfang März sei sie sehr unfreundlich behandelt worden. Es sei für sie schwierig zu verstehen, welches die Erwartungen der Versicherung an sie seien. Sie habe angenommen, das Schreiben und die ärztlichen Zeugnisse würden ausreichen, um ihre Situation zu belegen. Sie habe sich auch telefonisch zu einer vertrauensärztlichen Untersuchung bereit erklärt. H.