Dazu kämen weitere medizinische Aspekte wie nässende Hautfalten mit Geruchsbildung und ästhetische Auswirkungen, die das psychische Befinden beeinträchtigten. Die Beschwerdeführerin sei durch die seit Jahren andauernde Arbeitsunfähigkeit und deren finanzielle und soziale Folgen erheblich belastet und fühle sich als alleinerziehende Mutter durch die Gesamtsituation oft völlig überfordert. Das Ausmass der körperlichen und psychischen Leiden sei so schwerwiegend und therapeutisch kaum angehbar, dass "die Kürzung der IV-Rente" völlig unverständlich sei. Die Beschwerdeführerin sei in ihrem Beruf wie in einer anderen Tätigkeit nicht vermittelbar.