Gegen diese Verfügung richtet sich die Beschwerde vom 9. Juni 2008 mit dem sinngemässen Antrag, die angefochtene Verfügung aufzuheben und die Beschwerdegegnerin zu einem Entscheid über das Gesuch zu veranlassen. Entgegen der Darstellung der Beschwerdegegnerin könnten die beigelegten Schreiben von Dr. A.___ vom 27. Mai 2008 und von Dr. med. C.___, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie FMH, vom 5. Juni 2008 glaubhaft bestätigen, dass sich ihre (der Beschwerdeführerin) tatsächlichen Verhältnisse seit dem 12. Juli 2001 erheblich verändert hätten.