einer Neubeurteilung des Rentenanspruchs. Eine medizinische Begutachtung wäre sinnvoll. Nach seiner Beurteilung bestehe keine Arbeitsfähigkeit mehr. D.b Die Sozialversicherungsanstalt/IV-Stelle erklärte der Versicherten am 22. April 2008, Dr. A.___ sei nicht dazu legitimiert, eine Revision zu beantragen. Werde ein solches Gesuch eingereicht, sei darin glaubhaft zu machen, dass sich der Grad der Invalidität erheblich geändert habe. Damit ihr Gesuch geprüft werden könne, habe sie ihr bis 8. Mai 2008 Nachweise über den Verlauf und allfällige Änderungen zuzustellen. Andernfalls müsste sie mit einem Nichteintretensentscheid rechnen.