vom 2. Juni 2004 war keine relevante Verschlechterung gegeben. Die Sozialversicherungsanstalt/IV-Stelle des Kantons St. Gallen hob die Rente mit Verfügung vom 6. Juli 2004 bei unverändertem Invaliditätsgrad von 63 % infolge der 4. IV-Revision ab 1. Januar 2004 auf eine Dreiviertelsrente an. D.