Mit einer Arbeitsfähigkeit von 40 % und bei einem Abzug von 15 % wurde ein invaliditätsbedingter Ausfall von 62.78 % errechnet. Die IV- Stelle sprach der Versicherten mit Verfügungen vom 12. Juli 2001 ab 1. Mai 2001 eine halbe Rente bei einem Invaliditätsgrad von 40 % und ab 1. August 2001 eine solche bei einem Invaliditätsgrad von 63 % zu. C. C.a Im Fragebogen für die Revision gab die Versicherte am 24. März 2004 an, der Gesundheitszustand sei gleich geblieben.