13. Dezember 2000, wegen der zunehmenden Rückenschmerzen und der Beschwerden im Bereich des linken Sprunggelenks werde als Verkäuferin eine Arbeitsunfähigkeit von 100 % bestehen bleiben. In einer leichteren Tätigkeit sei mit einer Arbeitsfähigkeit von 40 % zu rechnen, und zwar in Teilzeit. Die Arbeit könne wahrscheinlich nicht mit voller Leistung erbracht werden. Eine höhere Arbeitsfähigkeit werde kaum mehr möglich sein. Mit einer Arbeitsfähigkeit von 40 % und bei einem Abzug von 15 % wurde ein invaliditätsbedingter Ausfall von 62.78 % errechnet.