Eine leichte, wechselbelastende Tätigkeit mit abwechslungsweisem Sitzen oder Stehen könnte sie sicherlich zu 100 % ausüben. Die IV-Berufsberaterin stellte einen Vergleich zwischen einem Valideneinkommen von Fr. 40'950.-- und einem Invalideneinkommen von Fr. 31'806.-- an, letzteres berechnet anhand der Tabellenlöhne bei einer ganztägigen Arbeitstätigkeit und einem Abzug von 10 %. Am 24. März 2000 wies die Sozialversicherungsanstalt/IV-Stelle des Kantons St. Gallen das Gesuch bei einem Invaliditätsgrad von 22 % ab. B.