4.6 Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hielt in einem Urteil vom 24. März 2022 fest, dass aufgrund des klaren Wortlauts von Art. 6 ÜLG nur ein tatsächlicher, nicht aber ein theoretisch möglicher Anspruch auf Ergänzungsleistungen des Ehegatten den Anspruch auf ÜL für ältere Arbeitslose ausschliesse (BVR 2023 S. 92 ff., VGE 200.2021.835, E. 3.2).