ÜL 2024/1 5/9 berechtigt sind. Diese Regelung soll das Verhältnis der beiden Leistungen klären und Koordinationsschwierigkeiten verhindern (vgl. Botschaft zum Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose vom 30. Oktober 2019, BBI 2019 S. 8281).