3.3 Die Sistierung bewirkt somit für den Beschwerdeführer einen nicht wiedergutzumachenden Nachteil. Auf die frist- und formgerecht erhobene Beschwerde gegen die Verfügung vom 4. November 2024 ist somit einzutreten. 4. 4.1 Im Folgenden ist zu prüfen, ob die Beschwerdegegnerin das ÜL-Verfahren zu Recht bis zum IV- Rentenentscheid sistiert hat.