A.a A.___ (nachfolgend: Versicherter) meldete sich am 20. August 2024 bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen (nachfolgend: SVA) zum Bezug von Überbrückungsleistungen (ÜL) für ältere Arbeitslose an (act. G 4.1/12). A.b Mit Verfügung vom 4. November 2024 sistierte die SVA das Verfahren betreffend ÜL bis zum Abschluss des hängigen IV-Verfahrens. Sie begründete dies damit, dass für die abschliessende Beurteilung des ÜL-Gesuchs der IV-Entscheid bezüglich Rente benötigt werde. Da in nächster Zeit nicht mit dem Eingang dieses Entscheides gerechnet werden könne, werde die Anmeldung bis dahin sistiert (act. G 4.1/9). B.