10 Abs. 1 ÜLV i.V.m. Art. 29 Abs. 1 der Steuerverordnung des Kantons St. Gallen [sGS 811.11; abgekürzt: StV SG]), zuzüglich Hypothekarzinsen gemäss Steuerveranlagung 2014 von Fr. 8'952.-- (act. G 3.1/36.2). Schliesslich berücksichtigte sie die tatsächlichen Krankenkassenprämien (inkl. VVG; lit. h) gemäss vorliegenden Prämienrechnungen (2021) mit einem Betrag von Fr. 7'851.60 (act. G 3.1/32.16 f.). Dies ist nicht zu beanstanden. Der anrechenbare Lebensbedarf 2014 erhöht sich damit auf Fr. 105'592.--.