Er habe ursprünglich 2,5 Millionen B.___-ische D.___s bezahlt. Eine Umrechnung zum aktuellen Wechselkurs ergäbe gerade noch einen Wert von Fr. 39'768.-- (act. G 3.1/13.2). Mit Eingabe vom 7. Mai 2022 (Eingangsstempel) reichte er eine angepasste Steuerveranlagung vom 10. Mai 2022 (Steuerjahr nicht ersichtlich, wohl 2021) ein. Daraus geht hervor, dass die Steuerbehörde das Grundstück in der B.___ nunmehr mit einem Wert von Fr. 38'000.-- bewertete. In den Anmerkungen hielt sie fest, das Grundstück sei auf Grund der Abwertung des D.___-Kurses gegenüber dem Schweizer Franken, tieferen Bodenpreisen, Pandemie etc. tiefer bewertet worden (act. G 3.1/7.2).