Der Beschwerdeführer habe mit dem Bezug des Vorsorgekapitals eine Zukunft in der B.___ aufbauen wollen. Er habe den grösseren Teil des Geldes in ein Kreditgeschäft investiert, sei aber von seinem Geschäftspartner betrogen worden. Der Beschwerdeführer habe nicht die Absicht gehabt, auf das Geld zu verzichten. Vielmehr habe er dieses investieren und etwas damit verdienen wollen. Auch der Kauf eines Grundstücks in der B.___ im September 2012 zeuge davon, dass er dort seine Zukunft verbringen und eine Geschäftstätigkeit habe aufbauen wollen.