B.a. Gegen diesen Entscheid richtet sich die vorliegende Beschwerde vom 14. September 2022 mit dem Antrag auf dessen Aufhebung. Sodann sei das Gesuch um Ausrichtung von Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose gutzuheissen. Eventualiter sei die Sache zur nochmaligen Berechnung des Anspruchs an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. Die Beschwerdegegnerin mache geltend, dass das Vermögen des Beschwerdeführers auf Grund eines Vermögensverzichts im Jahr 2014 die anwendbare Vermögensschwelle überschreite.