Zudem sei 2014 ein Vermögensrückgang von mindestens Fr. 379'487.71 zu verzeichnen. Da der Einsprecher die geltend gemachten Ausgaben nicht belegen könne, sei unter Berücksichtigung der anrechenbaren Lebenshaltungskosten von Fr. 93'331.60 ein Vermögensverzicht von Fr. 286'156.11 aufzurechnen. Selbst wenn noch die geltend gemachte Schuldenrückzahlung an die H.___ im Umfang von Fr. 27'719.-- in Abzug gebracht würde, resultiere im Jahr 2014 ein Vermögensverzicht von Fr. 258'437.11, bzw. - nach der jährlichen Amortisation von Fr. 10'000.-- oder insgesamt Fr. 60'000.-- - noch ein solcher von Fr. 198'437.11.