Zudem reichte er eine Aufstellung des Vermögensverzehrs für das Jahr 2014 ein. Die Schenkung an Verwandte in der Höhe von Fr. 50'000.-- sei auf Grund der jährlichen Amortisation von Fr. 10'000.-- nicht mehr relevant. Schliesslich könne das Vorsorgekonto 3a gegenwärtig nicht ausgelöst werden (act. G 3.1/11).