A.i. Mit ergänzender Eingabe vom 1. Februar 2022 (Eingangsstempel SVA) machte der Versicherte weiter geltend, dass das Gesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose nicht vorsehe, dass Antragstellende den Behörden Rechenschaft über ihren Vermögensverzehr oder Vermögensverzicht in der Vergangenheit ablegen müssten. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 5/18 Publikationsplattform St.Galler Gerichte