Es sei per 31. Dezember 2014 von einem Verzicht von Fr. 134'009.70 auszugehen (unerklärte Vermögensabnahme + Verwandtenunterstützung). Unter Berücksichtigung einer jährlichen Amortisation des Verzichtsvermögens von Fr. 10'000.-- verbleibe per 31. Dezember 2021 ein anrechenbarer Vermögensverzicht von Fr. 84'009.70, womit die Vermögensschwelle weiterhin überschritten sei. Bei diesem Ergebnis werde auf die abschliessende Prüfung der Investition für die selbstständige Erwerbstätigkeit, des effektiven Verbrauchs in der B.___ sowie des Erwerbseinkommens der Ehefrau verzichtet (act. G 3.1/15).