A.d. Am 7. Dezember 2021 verlangte die Sozialversicherungsanstalt weitere Auskünfte insbesondere betreffend eine Liegenschaft in der B.___. Gemäss Formular 7 der Steuererklärung sei diese per 1. Januar 2020 weggefallen, gemäss Steuererklärung 2020 werde sie aber noch mit Fr. 65'000.-- ausgewiesen. Ohne weitere Angaben sei auf die Steuerveranlagung abzustellen. Gleichzeitig gewährte die Sozialversicherungsanstalt dem Versicherten das rechtliche Gehör betreffend die Aufrechnung von Verzichtsvermögen. Da er gegenüber der Familie seiner Ehefrau nicht unterstützungspflichtig sei, liege ein Verzicht in Höhe von Fr. 50'000.-- vor.