Eines Tages sei dieses komplett leer gewesen. Wie sich später herausgestellt habe, hätten sich seine Bekannten ins Ausland abgesetzt und alles Geld mitgenommen. Die Kreditnehmer seien frei erfunden gewesen. Die Gesamtkosten für seinen Aufenthalt in der B.___ hätten ca. Fr. 40'000.-- betragen. Da er im Jahr 2014 sieben Monate kein Einkommen erzielt habe, die Kosten in der Schweiz aber trotzdem weiter angefallen seien, sei Ende 2014 (vom Pensionskassengeld) nicht mehr viel übrig gewesen. Belege habe er keine (act. G 3.1/32.29 f.).