Jahr 2014 (act. G 3.1/35). A.b. Mit undatiertem Schreiben führte der Versicherte dazu aus, die Mutter seiner (aus der B.___ stammenden) Frau lebe in sehr bescheidenen Verhältnissen. Die Grossmutter sei schwer zuckerkrank. Die Gesundheitskosten müssten selbst getragen werden, da dort keine Versicherung existiere. Zudem habe er versucht, den Brüdern seiner Frau © Kanton St.Gallen 2026 Seite 2/18 Publikationsplattform St.Galler Gerichte