A.a. A.___ meldete sich am 8. September 2021 (Eingangsstempel der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen [nachfolgend: Sozialversicherungsanstalt]) zum Bezug von Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose an. Dabei gab er an, sein Anspruch auf Arbeitslosentaggelder ende per 31. Oktober 2021. Im Weiteren gab er an, im Jahr 2014 einen Kapitalbezug in Höhe von Fr. 350'000.-- aus einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge getätigt zu haben (act. G 3.1/41). Am 12. Oktober 2021 verlangte die Sozialversicherungsanstalt weitere Unterlagen und Auskünfte betreffend die Einkommens- und Vermögensverhältnisse, namentlich betreffend den Verwendungszweck der genannten Kapitalauszahlung im