Das vom Stadtrat erlassene Reglement stützt sich seinerseits auf Art. 9 der vom Stadtparlament (Legislative) erlassenen Schulordnung vom 29. September 2016 (sRS 211.1; act. G 11/6/2). Nach Art. 9 Abs. 1 lit. a der Schulordnung beschliesst der Stadtrat "insbesondere über ausführende Reglemente im Bereich der städtischen Schulen soweit nicht der Schulrat zuständig ist und für die Benützung von Schulanlagen durch Dritte."