B.d. Auf die Vorbringen in den Eingaben des vorliegenden Verfahrens wird, soweit für den Entscheid relevant, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. © Kanton St.Gallen 2024 Seite 3/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Darüber zieht das Verwaltungsgericht in Erwägung: