Seine Auffassung wiederholte der Beschwerdeführer in der anschliessenden Diskussion mit dem Versammlungsleiter mehrfach. Dieser legte dar, dass es nur drei zulässige Ordnungsanträge gebe, dass über die beantragte Urnenabstimmung im Rahmen der Schlussabstimmung abgestimmt werde und dass er den Antrag des Beschwerdeführers als Antrag auf Schluss der Rednerliste bzw. der Diskussion entgegennehme: "Ich werte deinen Antrag aber als Ordnungsantrag, dass wir jetzt die Diskussion beenden und über diesen Antrag muss die Bürgerschaft abstimmen. Ist das in deinem Sinne?" – Darauf antwortete der Beschwerdeführer: "Ja, und im Übrigen kündige ich eine Beschwerde an."